Moin,
...ja, sicherlich, bei früheren Erwerbsabsichten alleine aus wirtschaftlichen Gründen und schnell wieder verworfen. Das kann alles prima laufen, aber ich kenne genügend Leute, die schön auf die Schnauze gefallen sind.
- Sitzt der Händler im Ausland, hat man zwar Garantie, aber keine Gewährleistung (Unterschied bekannt?).
- Häufig erhebliche Ausstattungsabweichungen bzw. Wunschzubehör nicht lieferbar
- Häufig Umrüstungen/Nachrüstungen erforderlich, dann wird schon am neuen Auto rumgeschraubt (z.B. autom. Leuchtweitenregulierung bei Xenon)
- Bedienungsanleitung evtl. fremdsprachig, dann muss ich hier herumnerven, wo die Sicherung für die Innenbeleuchtung ist
-Händler sitzt irgendwo 300 km entfernt (Gewährleistung, nicht Garantie Prob) oder Abholung von irgend einem Sixt-Carpool und das Auto steht dort noch zugeklebt und eingewachst, nicht fahrbereit und man ärgert sich mit irgendeiner Speditionsfirma herum, wenn es eine Transportmacke hat
- Erwerbsnebenvereinbarungen (z.B. kostenloser Leihwagen, Einfahrinspektion...) nicht möglich
...könnte fortgesetzt werden, aber das soll ja kein Fred werden über das Für und Wider von EU-/Re-Importen. Nee, nee, das is nix für mich, ich muss einem Händler in den Ar*** treten können, wenn der nicht so funzt wie ich will und der muss sich bewusst sein, dass er unten durch ist in meiner ländlichen Region, hier zählt noch Handschlag und Face to Face.