Nebelscheinwerfer - Nebelleuchten

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Nebelscheinwerfer - Nebelleuchten

#1 Beitrag von chancaine » 24.12.2013, 10:04

Es kann schon sein, dass ich durch den entgegenkommenden Verkehr (nachts) geblendet wurde.
Gerade, weil die Straße leicht ansteigend ist und der Gegenverkehr von oben kommt.
Allerdings habe ich gestern Abend auch fast nix gesehen und daher innerorts die Nebler eingeschaltet.
Zum Thema Nebelbeleuchtung:
ich habe vor ein paar Jahren mal mit einem Verkehrsanwalt dazu kommuniziert und der machte einen Unterschied
zwischen Nebenscheinwerfern und Nebelleuchten, was wohl etwas mit der Leuchtkraft und Größe zu tun hat, keine Ahnung.
Aber ich erinnere mich nicht mehr so genau an die Details.
Resultat war, dass ich die Serien-Nebler beim Corolla E10 dauerhaft eingeschaltet haben durfte, die Nachrüstdinger
von ATU aber nur bei stark eingeschränkter Sicht.
:auris2ts:


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Re: Schlechte Scheinwerfer (Standard)

#2 Beitrag von TF104 » 24.12.2013, 15:26

chancaine hat geschrieben:...Zum Thema Nebelbeleuchtung:
ich habe vor ein paar Jahren mal mit einem Verkehrsanwalt dazu kommuniziert und der machte einen Unterschied
zwischen Nebenscheinwerfern und Nebelleuchten
, was wohl etwas mit der Leuchtkraft und Größe zu tun hat, ...
.denken
Ja na logisch.
Nebelscheinwerfer werfen einen Lichtschein.
Nebelleuchten, die leuchten nur im Nebel stärker als der Rest.
Und am größten ist der Unterschied in der Verwendung. Während Nebelscheinwerfer (2 Stück) vorn angebracht sind und bei Sichtbehinderung (nicht nur durch Nebel) benutzt werden dürfen , gilt für Nebelleuchten das die Dinger hinten dran sind (dabei reicht auch mal eine) rot (ausschließlich), stark (meist um die 21W, also mindestens in gleicher Lichtstärke wie Bremslichter)sein müssen. Zudem dürfen sie nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50m verwendet werden. Dazu gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.
Ist der Hintermann zu erkennen gehören die Dinger AUS.

Scheinwerfer leuchten den Weg,leuchten beleuchten das Fahrzeug.
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Re: Schlechte Scheinwerfer (Standard)

#3 Beitrag von chancaine » 26.12.2013, 17:54

TF104 hat geschrieben: Ja na logisch.
Nebelscheinwerfer werfen einen Lichtschein.
Nebelleuchten, die leuchten nur im Nebel stärker als der Rest.
Und am größten ist der Unterschied in der Verwendung. Während Nebelscheinwerfer (2 Stück) vorn angebracht sind und bei Sichtbehinderung (nicht nur durch Nebel) benutzt werden dürfen , gilt für Nebelleuchten das die Dinger hinten dran sind (dabei reicht auch mal eine) rot (ausschließlich), stark (meist um die 21W, also mindestens in gleicher Lichtstärke wie Bremslichter)sein müssen. Zudem dürfen sie nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50m verwendet werden. Dazu gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.
Ist der Hintermann zu erkennen gehören die Dinger AUS.

Scheinwerfer leuchten den Weg,leuchten beleuchten das Fahrzeug.
HALLO?!?
Du glaubst jetzt nicht wirklich, dass ich NebelSCHLUSSleuchte mit Nebelleuchte verwechselt habe - also vorne mit hinten, oder?
o.O o.O o.O
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Nebelscheinwerfer - Nebelleuchten

#4 Beitrag von HolgiHSK » 26.12.2013, 18:08

Oh, jetzt wird es interessant....

Bitte mal einen Link zu Nebelleuchten die für vorne gedacht sind und deiner Aussagen nach ständig benutzt werden dürfen.
Die "Serien-Nebler" wie du sie nennst sind doch die Nebelscheinwerfer vorne. Wo soll da bitte der Unterschied bestehen?
Wäre das erste Mal dass ich davon höre, dass es bei Nebelscheinwerfern Unterscheidungen zwischen Nebelleuchten und Nebelscheinwerfern geben soll.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, sofern die für mich nachvollziehbar ist.
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Re: Nebelscheinwerfer - Nebelleuchten

#5 Beitrag von yarisbaschti » 26.12.2013, 18:28

StVO §17 Abs.3

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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Re: Schlechte Scheinwerfer (Standard)

#6 Beitrag von TF104 » 26.12.2013, 20:31

chancaine hat geschrieben: HALLO?!?
Du glaubst jetzt nicht wirklich, dass ich NebelSCHLUSSleuchte mit Nebelleuchte verwechselt habe - also vorne mit hinten, oder?
o.O o.O o.O
Naja, es gibt sonst keinen Unterschied. Auch rechtlich nicht.
Was will der Verkehrsanwalt da denn sonst unterscheiden?

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern ist keine Pflicht. Es kann also auch Autos geben die keine haben.
Die Nebelschlußleuchten hingegen müssen sein. Und sie müssen auch benutzt werden, wenn die 50m Situation da ist. Mit den genannten Einschränkungen.
Im Alltag wird das in Gesprächen gern mal verwechselt. Mir hat ein Kollege mal allen ernstes gesagt das ich mich strafbar mache weil ich im (leichten) Nebel mit Nebelscheinwerfern auf den Parkplatz kam. Schließlich sei die Sicht locker über 50m...

Wie schon erwähnt, wenn es nicht um die grundsätzlichen Verwendungsunterschiede ging, worum denn dann?
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