Servus.
Die Problematik ist jene, daß der Gesetzgeber sich hierzu m.W. noch nicht wirklich klar geäußert hat.
Der Unfall ist klar definiert: Ein Unfall ist ein plötzliches, unmittelbar, von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
Trifft dies zu, handelt es sich um einen Unfall.
Ein Vandalismusschaden oder auch Einbruchschaden dürfte demnach kein Unfall sein, zählt jedoch m.W. ebenso zu den offenbarungspflichtigen Ereignissen.
Tendenziell ist es m.W. aktuell mehr oder weniger (weil nicht klar geregelt) so, daß das Fahrzeug bei einem Schaden der die Bagatellgrenze nicht überschreitet (die ebenfalls nicht klar definiert ist, aber tendenziell bei etwa 750€ liegt), nicht als Unfallwagen zählt.
Da dies aber eine rechtliche Grauzone ist, gebe ich grundsätzlich jeden Schaden an, da ich so auf der sicheren Seite bin.
Hierzu Rechnungen oder auch Lichtbilder aufzuheben und mit zu geben, betrachte ich als sinnvoll, zumal man so auch die Laufleistung des Fahrzeugs eher nachvollziehen kann. Gilt m.M.n. auch für die Rechnungen der Wartungen, die für mich persönlich mehr Wert haben, als ein "volles Serviceheft".
TF104 hat geschrieben:Der Link weiter oben ist okay, dann einfach 10% der Reparatursumme abziehen und man hat einen fairen Preis.
Sehe ich nicht so.
Beispiel mit fiktiven Zahlen: Dein Wagen hatte einen überschaubaren Schaden von 4000€ (was gerade bei Japanern über die teuren Ersatzteile schnell beisammen ist).
Später war mal nur der Stoßfänger mit ein paar Anbauteilen beschädigt, also ca. 1200€ Rep-Kosten. Und dann noch die ganze linke Seite durch ein Schlüssel verkratzt, Rep.Kosten z.B. 2200€.
Nun verkaufst du ihn mit einem Alter von z.B. 12 Jahren und 150tkm. Der Wagen ist aktuell ohne Unfall z.B. 3000€ Wert. Nach deiner Rechnung müsstest du somit 740€ vom Wert abziehen. Also wäre er nach dieser Rechnung nur noch 2260€ Wert und das, obwohl der Wagen sonst gut da steht und alle Schäden seiner Zeit repariert wurde. Eher unrealistisch, oder?!
argon hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand liegt ein erheblicher Schaden immer dann vor, wenn für die Behebung des Schadens das entsprechende Teil vom Fahrzeug abmontiert werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Teil zur Instandsetzung entfernt oder komplett ersetzt wird.
Das mit dem "erheblichen Schaden" funktioniert so auch nicht.
Nehmen wir einen Auris 2 TS HSD, EZ2013, 10tkm. Wert aktuell
ungefähr 22000€. Bisher unfallfrei.
Jetzt fährt jemand in dieses Fahrzeug und drückt die Seitenwand hinten links ein und verkratzt noch leicht die Türe hinten links.
Die mit dem Fahrzeug fest verschweißte Seitenwand wird instand gesetzt, die Türe wird (alles im eingebauten Zustand (*)) mit lackiert. Rep.Kosten ca. 3000€.
Würdest du nun diesen Schaden wirklich als unerheblich für das Fahrzeug betrachten und jenes entsprechend nicht als Unfallwagen deklarieren?
(*) Hierzu würde niemand die z.B. Türe ausbauen, selbst zum richten, wenn sie leicht eingedrückt wäre.
Grüße ~Shar~
PS:
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