Mängel nach Werksattaufenthalt - Beweislast?
Verfasst: 14.12.2017, 23:23
Hallo,
ich hatte heute meinen Auris TS Hybrid EZ 8.2015 in der bei Toyota Weller, Münster um das Navi Touch 2 with Go auf den neuesten Stand zu bringen.
Zusätzlich sollte geprüft werden warum der Außenspiegel auf der Beifahrerseite beim Abschließen nicht anklappt (wie auf der Fahrerseite) und der Vorbesitzer hatte eine eigene Freisprechanlage ausbauen lassen und dabei war vergessen worden das Mikro in der Abdeckung über dem Rückspiegel wieder anzuklipsen. Deshalb funktionierte die Spracheingabe nicht.
Das Auto habe ich vor knapp vier Wochen mit 115TKM zum Preis von 10.800€ erworben, vom Dekra durchchecken lassen und mit frischem TÜV bekommen. Eigentlich also ein sehr guter Preis, auch wenn das Auto im ersten Jahr als Taxi und danach erst privat gefahren wurde. Allerdings immer vom gleichen Fahrer. Vom Verkäufer habe ich einen wirklich gewissenhaften und seriösen Eindruck.
Das Naviupdate ist gemacht worden und mit dem neuen UI bin ich bis jetzt ganz zufrieden. Der Anklappmotor des Außenspiegels ist wohl defekt. Reparatur soll nur durch einen kompletten Tausch des Außenspiegels möglich sein und der Spiegel kostet 490€ zzgl. Einbau. Da die motorische Einstellung des Spiegels ansonsten funktioniert wäre es mir das Geld nicht wert. Da lasse ich den Spiegel lieber ausgeklappt.
Das Mikro ist vom Vorbesitzer wohl (irrtümlich) ganz entfernt worden, Ersatz ist ebenfalls nur durch die komplette Freisprechanlage möglich - Kostenpunkt hierfür 290€ ohne Einbau. Da dies den Angaben des Vorbesitzers widerspricht kann ich von ihm entweder das fehlende Mikro verlangen oder die Erstattung der Kosten für den Einbau einer neuen Freisprecheinrichtung durch die Werkstatt.
Nun aber mein eigentliches Problem:
Nachdem ich den Wagen abgeholt habe musste ich nach kurzer Fahrt feststellen, dass die Innenraumbeleuchtung (Leselampen in der Abdeckung hinter dem Rückspiegel und die Lampen hinter den Schminkspiegeln) nicht mehr funktionieren. Ebenfalls fuhr das Sonnenschutzrollo des Panoramadachs nach dem Betätigen des Schalters zurück, ließ sich aber durch den gegensätzlichen Schalter nicht mehr stoppen und geht nun auch nicht mehr zu. Der Schalter daneben mit einem Autosymbol mit offenen Türen (?) scheint ebenfalls funktionslos zu sein (ich finde den Schalter in der PDF-Datei des Bordbuchs nicht beschrieben).
Ich bin zurück in die Werkstatt und habe den Fehler reklamiert. Dort herrschte zunächst nur Schulterzucken und die Aussage man habe an den Komponenten gar nichts gemacht. Der Mechaniker der am Wagen gearbeitet hatte hat schließlich die Abdeckung hinter dem Rückspiegel nochmal abgenommen und mir gezeigt, dass dort nur ein Kabelstrang mittels Kombistecker mit der Abdeckung und den Schaltern verbunden ist. Was anderes als diesen Stecker zu lösen und wieder anzustecken habe er nicht gemacht. Schließlich hat er sich noch die Sicherungen angesehen, die waren aber alle o.k. Er meinte zum Schluss nur, dass der Kabelstrang evtl. einen "Wackler" habe. Da ich einen Arzttermin hatte bin ich zunächst wieder losgefahren und habe meinen Anruf wegen eines Termins zur Behebung des Fehlers angekündigt.
Meine Befürchtung ist nun, dass ich bei dem erneuten Termin für die Behebung des Fehlers bezahlen soll, denn die Reaktionen auf meine Reklamation waren allesamt recht lustlos und reserviert. Ich weiß aber natürlich 100%ig, dass alle Lichter und Schalter vorher funktioniert haben.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Wie soll ich beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher bestanden hat? Für meine Situation erschwerend kommt noch hinzu, dass hinter der Abdeckung auch zwei ungenutzte Kabel mit Kombisteckern und einige mit Isolierband isolierte Kabel zu sehen waren. Diese seien lt. Mechaniker im Originalzustand des Wagens nicht vorhanden. Kann man mir daraus einen Strick drehen?
Ich hoffe auf einige fundierte Kommentare zur Rechtslage, aber auch auf Tipps zu den beschriebenen Fehlern. Ich war eigentlich der Meinung ein gutes Auto zu einem günstigen Preis erworben zu haben, was sich aber bei einem Rechtsstreit bzw. aufwendiger Fehlersuche und kostenpflichtiger Reparatur als Trugschluss erweisen könnte.
ich hatte heute meinen Auris TS Hybrid EZ 8.2015 in der bei Toyota Weller, Münster um das Navi Touch 2 with Go auf den neuesten Stand zu bringen.
Zusätzlich sollte geprüft werden warum der Außenspiegel auf der Beifahrerseite beim Abschließen nicht anklappt (wie auf der Fahrerseite) und der Vorbesitzer hatte eine eigene Freisprechanlage ausbauen lassen und dabei war vergessen worden das Mikro in der Abdeckung über dem Rückspiegel wieder anzuklipsen. Deshalb funktionierte die Spracheingabe nicht.
Das Auto habe ich vor knapp vier Wochen mit 115TKM zum Preis von 10.800€ erworben, vom Dekra durchchecken lassen und mit frischem TÜV bekommen. Eigentlich also ein sehr guter Preis, auch wenn das Auto im ersten Jahr als Taxi und danach erst privat gefahren wurde. Allerdings immer vom gleichen Fahrer. Vom Verkäufer habe ich einen wirklich gewissenhaften und seriösen Eindruck.
Das Naviupdate ist gemacht worden und mit dem neuen UI bin ich bis jetzt ganz zufrieden. Der Anklappmotor des Außenspiegels ist wohl defekt. Reparatur soll nur durch einen kompletten Tausch des Außenspiegels möglich sein und der Spiegel kostet 490€ zzgl. Einbau. Da die motorische Einstellung des Spiegels ansonsten funktioniert wäre es mir das Geld nicht wert. Da lasse ich den Spiegel lieber ausgeklappt.
Das Mikro ist vom Vorbesitzer wohl (irrtümlich) ganz entfernt worden, Ersatz ist ebenfalls nur durch die komplette Freisprechanlage möglich - Kostenpunkt hierfür 290€ ohne Einbau. Da dies den Angaben des Vorbesitzers widerspricht kann ich von ihm entweder das fehlende Mikro verlangen oder die Erstattung der Kosten für den Einbau einer neuen Freisprecheinrichtung durch die Werkstatt.
Nun aber mein eigentliches Problem:
Nachdem ich den Wagen abgeholt habe musste ich nach kurzer Fahrt feststellen, dass die Innenraumbeleuchtung (Leselampen in der Abdeckung hinter dem Rückspiegel und die Lampen hinter den Schminkspiegeln) nicht mehr funktionieren. Ebenfalls fuhr das Sonnenschutzrollo des Panoramadachs nach dem Betätigen des Schalters zurück, ließ sich aber durch den gegensätzlichen Schalter nicht mehr stoppen und geht nun auch nicht mehr zu. Der Schalter daneben mit einem Autosymbol mit offenen Türen (?) scheint ebenfalls funktionslos zu sein (ich finde den Schalter in der PDF-Datei des Bordbuchs nicht beschrieben).
Ich bin zurück in die Werkstatt und habe den Fehler reklamiert. Dort herrschte zunächst nur Schulterzucken und die Aussage man habe an den Komponenten gar nichts gemacht. Der Mechaniker der am Wagen gearbeitet hatte hat schließlich die Abdeckung hinter dem Rückspiegel nochmal abgenommen und mir gezeigt, dass dort nur ein Kabelstrang mittels Kombistecker mit der Abdeckung und den Schaltern verbunden ist. Was anderes als diesen Stecker zu lösen und wieder anzustecken habe er nicht gemacht. Schließlich hat er sich noch die Sicherungen angesehen, die waren aber alle o.k. Er meinte zum Schluss nur, dass der Kabelstrang evtl. einen "Wackler" habe. Da ich einen Arzttermin hatte bin ich zunächst wieder losgefahren und habe meinen Anruf wegen eines Termins zur Behebung des Fehlers angekündigt.
Meine Befürchtung ist nun, dass ich bei dem erneuten Termin für die Behebung des Fehlers bezahlen soll, denn die Reaktionen auf meine Reklamation waren allesamt recht lustlos und reserviert. Ich weiß aber natürlich 100%ig, dass alle Lichter und Schalter vorher funktioniert haben.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Wie soll ich beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher bestanden hat? Für meine Situation erschwerend kommt noch hinzu, dass hinter der Abdeckung auch zwei ungenutzte Kabel mit Kombisteckern und einige mit Isolierband isolierte Kabel zu sehen waren. Diese seien lt. Mechaniker im Originalzustand des Wagens nicht vorhanden. Kann man mir daraus einen Strick drehen?
Ich hoffe auf einige fundierte Kommentare zur Rechtslage, aber auch auf Tipps zu den beschriebenen Fehlern. Ich war eigentlich der Meinung ein gutes Auto zu einem günstigen Preis erworben zu haben, was sich aber bei einem Rechtsstreit bzw. aufwendiger Fehlersuche und kostenpflichtiger Reparatur als Trugschluss erweisen könnte.