Ich frag mich auch grad, warum ich weiter oben explizit drauf hingewiesen habe...sloth hat geschrieben:Bei der Gutachterwahl hast Du als Geschädigter freie Wahl, d.h DU beauftragst, nicht die Versicherung! Lass Dir bloß keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung aufs Auge drücken.
Auch deswegen nimmt man sich nen eigenen Gutachter und wartet nicht auf die Versicherung. Dem Gutachter unterschreibst du einen Abtrittserklärung für fas Gutachten und der rechnet dann auch mit der Versicherung direkt ab. Den Schaden schnell von einer objektiven Stelle festhalten lassen, ist wichtig! Wenn jetzt vor dem Gutachten was mit dem Auto passiert, lässt sich nicht mehr sagen, was durch den Unfall gekommen ist. Das ist saudoof dann.Dr. Seltsam hat geschrieben:Weiss jemand, ob es eine Frist gibt, wie lange man bis zur Reparatur auf die Entscheidung gegnerische Versicherung, ob sie den Schaden begutachten will, warten muss?
Verrätst du uns welche Versicherungsgesellschaft das ist?
Ich hatte demletzt was bei der Zurich. Dort angerufen, kurz den Schaden aufnehmen lassen, ne Bearbeitungsnummer bekommen und denen gesagt, dass ich morgen nen Gutachtertermin habe. Haben auch nicht gemuckt - die hätten mich sonst zur Dekra geschickt. Bei der Zahlungsabwicklung hat man dann zwar auch den Charakter eines Amtes gespürt, aber alles in Allem lief das bei der Zurich ordentlich ab. Da kenne ich von anderen Gesellschaften ganz andere Geschichten. ABER: Eindeutige schuldfrage und Polizei hat den Schaden auch aufgenommen. Damit gab es keinen Spielraum.