
Je nach Baujahr, Ausstattung dazu gekommen/weg genommen, Motoren usw. fallen diese immer unterschiedlich aus.


Wie schon geschrieben, du hast auch den HU/AU-Bericht dabei zu haben und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen. Die Plakette am Kennzeichen reicht schon lange nicht mehr.Wasserberger hat geschrieben:Führerschein u. Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) - mehr braucht man nicht mitzuführen, auch keine Prüfberichte zur HU/AU (es sei denn, du hast Teile verbaut, die eine ABE besitzen - dann natürlich noch diese Belege).
Moin.Shar hat geschrieben:...auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen.
Schon ab Seite 2 nicht mehriMacAlex hat geschrieben:Außerdem gehts hier um das wechseln der Batterie im Fahrzeugschlüssel