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Transportschaden beim Transport zum Toyotahändler

Verfasst: 02.11.2009, 20:21
von Neuling
Guten Abend,

bin ganz neu hier, und noch nicht mal im besitz eines Auris. Warte schon seit Ende Juni und nun sollte es diese Woche endlich so sein. Aber es soll wohl noch nicht soweit sein. Weil der Auris heute bei meinem Händler eingetroffen ist, der aber nun beim Transport beschädigt wurde. Und zwar hinter der Stoßstange vorn wurde ein Blech stark verbogen, welches nun ausgetauscht werden muss, und auch getauscht wird.

Meine Frage nun wie verhält man sich da? Welche Rechte hat man? Rabatt? Oder wie sollte man reagieren???

Verfasst: 02.11.2009, 20:33
von Hoschie
Ich schätze mal, dass du da gar nicht groß was machen kannst. Er wird repariert und ist dann wieder wie neu. Falls du einen verbindlichen Liefertermin hast, kannst du auf einen Leihwagen bestehen oder zumindest danach fragen. Ich kann natürlich verstehen, dass du frustriert bist, aber sowas kann immer mal passieren und da steckt ja keine Absicht dahinter. Sieh es positiv. Du kannst dich jetzt noch ein bischen länger auf deinen Auris freuen und Vorfreude ist meist noch die schönste Freude ;-) Länger als 2-3 Tage wirds doch bestimmt nicht dauern. Drück dir die Daumen!

Verfasst: 02.11.2009, 20:38
von Toyoda Sakichi
Guten Abend und Willkommen im Forum

Komm ich gleich mal zur sache.Dadurch das,dass Auto im vollen Umfang ohne Mehrkosten für dich Ausgebessert wird hast du überhaupt nichts anzufechten oder zu beklagen.Ein Transportschaden ist ein Transportschaden der von dem transportunternehmen sprich deinem Toyota-Händler versichert und Repariert werden muss.Dadurch das du so lange auf dein Auto warten musstest ist es natürlich schon ärgerlich wenn man dann nochmals zwei bis Drei Wochen warten darf,aber so ist das Leben,rein rechtlich kannste eigentlich nicht viel machen da ja der Schaden behoben wird.Dadurch das du länger warten musstest dürfte dir wohl dein Toyota-Händler zur Entschädigung einen kleinen Preis Nachlass gewähren oder sonstige vergütungen anbieten.Ist aber von Händler zu Händler unterschiedlich und hängt auch davon ab wie seriös und Kundenfreundlich das Toyta Autohaus ist :wink:
z.B. bei mir war es so das ich einen Tag länger auf mein Auto warten durfte weil am vortag das falsche Auto geliefert wurde,also sprich der Auris von einem andern Kunden,deshalb wurde ich um ein Tag länger hingehalten und das war dem Verkäufer und der Werkstatt natürlich sehr peinlich das sie beinahe das falsche Auto an den falschen Kunden ausgeliefert hatten,und zur entschädigung bekam ich 200 € preisnachlass zwei Kofferraumtaschen umsonst und eine Toyota Uhr im Wert von 130 € geschenkt. :o

Viele Grüße Toyoda

Verfasst: 02.11.2009, 20:39
von Neuling
Einen festen Liefertermin gibt es nicht, und mein alter läuft auch noch, darum gehts noch.

Nur habe ein bichen im I-net geschaut und da steht ja immer viel drin in der richtung.

Habe hier diesen Link gefunden: http://www.bild.de/BILD/auto/2009/10/ra ... -a__b.html

Verfasst: 02.11.2009, 20:44
von Neuling
Toyoda Sakichi hat geschrieben:Ein Transportschaden ist ein Transportschaden der von dem transportunternehmen sprich deinem Toyota-Händler versichert und Repariert werden muss.
Ja davon gehe ich auch mal aus, und wenn alles wieder in Ordnung gebracht wird, ist das auch kein problem denke ich mal. Aber könnte ja sein das da jemand die gleiche Erfahrung gemacht hat und mal da nen Rabatt bekommt oder so.

Muss ich einfach mal ein bischen Nachverhandeln mit meinem Verkäufer

Verfasst: 02.11.2009, 20:49
von Toyoda Sakichi
Ich an deiner stelle würde ganz stinke frech um einen Preis nachlass bitten !
Allein die Wartezeit von dir muss irgendwie beglichen werden und wenns am ende nur 200 € sind.
Schließlich bezahlst du teures Geld für einen reibunglosen Wagen der auch pünktlich geliefert werden sollte.

Viel Glück und vielleicht ist dein händler ja fair und kommt von selbst auf dich zu um dir Preislich einen ausgleich zu geben.

Gruß Toyoda :wink:

Verfasst: 02.11.2009, 20:50
von Neuling
Ja so werde ich es auch versuchen

Danke!

Verfasst: 02.11.2009, 20:53
von iMacAlex
Servus!

Versuchen und auch hier berichten :wink: Ärgerlich aber mei, passiert halt.

Verfasst: 03.11.2009, 15:10
von Fabi
ICH würde das Auto niemals annehmen.
Musst du auch nicht.

Du hast ein NEUES Auto bestellt, nach der Reperatur ist es nur NEUWERTIG sprich nicht mehr das , was du bestellt hast. (So wurde es mir erklärt beim VW Händler...)Gabs doch die große Aktion von Volkswagen mit dem Hagelschaden im Zentrallager. Ich würde wie gesagt entweder einen schönen Preisnachlass verhandeln , oder besser: Das Auto nicht annehmen, denn dann hast du beim Wiederverkauf immer das Problem dass da was nachlackiert worden ist oder ähnliches.

Einfach mal googln, nach der Arbeit kann ich dir auch gerne ein paar links raussuchen.

Fabi

Verfasst: 03.11.2009, 15:32
von laurooon
@Fabi

Theoretisch hast du Recht. Aber es gibt auch den "Grundsatz der Geringfügigkeit". Wegen einem Mangel von 20€ wird ein Autokauf über 24.000€ nicht nichtig vor dem Gesetz!!! Der Autohändler ist verpflichtet, den Mangel umfassend und vollständig abzustellen und über einen Preisnachlass kann man reden. Der TE wird aber kaum das Recht haben von dem Vertrag zurückzutreten und gar ein flammneues Auto zu verlangen, nur weil hinten ein Blech verbogen ist. Das kann man richten (gegen ein Neuteil tauschen), ohne das das Auto an Wert verliert.

Wo sollte das sonst enden? Was wenn das Auto beim Transport auf dem LKW z.B. einen Steinschlag abbekommt und eine kleine stecknadelkopfgroße Kitsche im Glas ist? Dann wird die Scheibe getauscht, aber ein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten hat man dadurch nicht. Das ist bei diesen Summen auch nicht machbar. Ein Auto kannst du nicht zurückgeben, wie ein paar Schuhe, die nicht passen! ;) Da müssen schon stärkere Mängel vorherschen, die das Auto im Wert gewaltig abfallen lassen, damit das möglich ist, wie etwa dein angesprochenes ruiniertes Dach durch großflächigen Hagelschaden. Vgl. §§440ff. und 423 Abs. 5 BGB.

Anders würde es aussehen, wenn das Auto beim Abladen halb von dem Laster gefallen wäre, oder ohne eingelegten Gang rückwärts gegen eine Wand gerollt und der halbe "Hintern" zerquetscht worden wäre. Aber wegen einem kleinen Dutzer und einem verbogenen Blech ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag hier nicht zulässig, denn diesen Mangel kann man im Handumdrehen abstellen. Das ist einfach Pech, leider. Der TE kann aber verlangen, dass ein NEUES Blech verbaut wird und nicht etwa nur "mal eben schnell drüberlakiert" wird. Das Auto muss in einem einwandfreien Zustand in sein Eigentum übergehen.


Viele Grüße
laurooon

Verfasst: 03.11.2009, 18:00
von Neuling
Also so wie mir gesagt wurde liegt der Schaden bei ca.1400€ darum muss auch erst ein Gutachter von der Versicherung rauskommen bevor der Schaden in der Werkstatt behoben werden kann.

Verfasst: 03.11.2009, 18:06
von laurooon
Neuling hat geschrieben:Also so wie mir gesagt wurde liegt der Schaden bei ca.1400€ darum muss auch erst ein Gutachter von der Versicherung rauskommen bevor der Schaden in der Werkstatt behoben werden kann.
Der Gutachter soll mal prüfen, ob der Mangel "geringfügig" ist, oder nicht. Der kann dir dann auch raten, was du machen sollst. :) Mach dir keine Sorgen. Ich gehe eher von einem Blechschaden aus. Sowas kann man richten. 1.400€ sind übrigens immer der "Jedermann-Preis" (Aftermarket-Preis), also das was DU hättest zahlen müssen, wenn das dir selbst passiert wäre. Die Ersatzteile und die Lackierung kosten Toyota i.d.R. eher 200€ (Factory-Costs).

Viele Grüße und viel Glück
laurooon

Verfasst: 03.11.2009, 18:32
von Neuling
Ja gut da hast du wohl recht, die wollen das Blech tauschen, wollten schon von nem anderen Auris abbauen, aber weil halt auf dem Papier über 1000€ muss ein Gutachter rauskommen, darum halt verzögert es sich noch.

Und dann mal sehen, vielleicht kann man ja nen Preisnachlass vereinbaren.

Verfasst: 03.11.2009, 18:34
von Neuling
Fabi hat geschrieben:
Einfach mal googln, nach der Arbeit kann ich dir auch gerne ein paar links raussuchen.

Fabi

Hatte ja auch schon gegooglet und nur dein einen Link der oben steht gefunden.

Vielleicht findest du ja noch was anderes wäre echt nett.

Verfasst: 03.11.2009, 19:50
von Fabi
http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 330AA0ChVD - weniger günstig, aber evtl. ganz ähnlich wie bei dir.

Lt. eines Befreundeten Neuwagenverkäufers (bei VW) ist es üblich , dem Kunden eine zufriedenstellende Entschädigung zu zahlen.

http://www.stern.de/wirtschaft/familie/ ... 36559.html
Abnahmepflicht erlischt

Für den letzten Fall, also dem Einverständnis mit der Wertminderung, muss der Kunde aber eines wissen: "Beim Wiederverkauf ist er auskunftspflichtig", erklärt ADAC-Hausjuristin Claudia Schraufstetter. Der Kunde muss also in ein paar Jahren jedem Verkäufer sagen: Dieses Auto hat einen reparierten Hagelschaden. Mit allen Konsequenzen für den Wert in Euro. Die Abwägung, ob ein paar zusätzliche Wochen Wartezeit nicht das kleinere Übel sind, muss jeder Kunde selbst vornehmen.

Trotz eindeutiger Rechtslage zeugen viele Interneteinträge von der Verunsicherung der Käufer. Sie scheinen nicht genau zu wissen, dass sie ein Auto mit Hagelschaden nicht nehmen müssen. Und sie sind erbost über die Informationspolitik von Volkswagen. Einige, die erst in letzter Minute davon erfuhren, dass ihr Auslieferungstermin nicht klappt, hatten schon die Nummernschilder auf dem Küchentisch liegen. Andere sind sauer auf den Schwarzen Peter in Sachen Verantwortung, der einer gegenseitigen "Abwälzung zwischen Händler und Volkswagenwerk" gleiche."

(Vorletzter Paragraph des Stern Links.)
Leider hab ich noch keinen Gesetzestext dazu gefunden, nach dem Essen google ich mal noch ne Runde wenn ich Zeit finde.
Frag aber evtl. beim ADAC nach (wenn du Mitglied bist) , die sind bei so Sachen ganz schlau.

Gruß