Alles nicht so ganz:
Abblendlicht muss heute auf den Wert eingestellt werden der auf dem Scheinwerfer oder dem Typsichild des Autos steht. Das sind zwar meistens 1% (gibt aber auch noch 1,2 und 1,3% bei SUVs), aber pauschal stimmt das eben nicht. Ältere Scheinwerfer für Abblendlicht ohne Aufdruck haben nach Vorgabe 1,2%
Die Anbauhöhe liegt nach ECE R48 oder 76/756/EWG bei 50cm bis 120cm, in Ausnahmefällen 150cm.
Etwas kompliziert leider daher da es 3 Vorschriften gibt. StVZO, EG und ECE die nicht überall deckungsgleich sind. StVZO spielt heute keine Rolle mehr, gibt eigentlich nur noch EG und ECE genehmigte Beleuchtungseinrichtungen. Passable Übersicht wenngleich nicht mehr überall ganz aktuell hier:
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/ ... tId=677243
Kenne sonst keine Quelle die die ganzen Beleuchtungsvorschriften ähnlich übersichtlich aufführt.
Mit der Hilfsbremse würdest du die Werte der alten Fahrschulformel nicht schaffen. Wenn man bei Fahrzeugen älterer Art bleibt aus der Zeit wo die Formel entstand wären das 2,2m/s2 bei Hilfsbremse, 1,5m/s2 (später 1,6) bei der Handbremse. 2,2m/s2 macht runde 175m Bremsweg. Die Werte wurde aber schrittweise angehoben, heute müssen die etwas mehr schaffen, wenngleich die Mindestanforderungen sehr bescheiden sind und kaum einer so ein Auto haben möchte. Gefordert sind bei aktuellen PKW 5,8m/s2, unter 10 macht heute kaum einer.
Ist aber selbst in der Fahrschule überholt, heute gilt für Gefahrbremsung da: Geschwindigkeit:10 mal Geschwindigkeit:10 und das Ganze durch 2 - bei 100km/h 50m. Kein unrealistischer Wert. Unter 40m können die meisten heutigen Autos zwar bei einer idealen Vollbremsung, aber weder Fahrer noch reale Straßen geben das meist her. Zu meiner Zeit wurde aber auch noch ohne das "durch 2" am Ende gerechnet, da hat man sich vor ein paar Jahren mal an den akutellen Stand der Technik angepasst.
So, jetzt muss ich meine Klugscheißphase beenden sonst bekomme ich Ärger mit Frau
